Stiftungen innerhalb der Stadt Gladenbach
Informationen zum Stiftungswesen:
Konstituierendes Merkmal einer Stiftung ist ihr Vermögen, das dauerhaft erhalten bleiben muss. Der Stiftungszweck wird vorwiegend durch Verwendung der Erträge dieses Vermögens erfüllt.
Die Vermögensausstattung verschafft der Stiftung die Eigenständigkeit und ermöglicht dauerhafte Zweckerfüllung. Das Vermögen kann u.a. aus Barvermögen, Wertpapieren, Grundstücken, Rechten, Forderungen, Kunstgegenständen, Anteilen an Unternehmen bestehen.
Gemeinnützige Stiftungen genießen steuerliche Vorteile. Zustiftungen können bei der Einkommens-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer innerhalb gewisser Höchstgrenzen steuermindernd eingesetzt werden. Wir empfehlen: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater!
Durch die anhaltende Zinsentwicklung und aufgrund rückläufiger Zinserträge aus dem jeweiligen Stiftungsvermögen, das unangetastet bleiben muss, verringern sich automatisch die auszuschüttenden Jahresbeträge.
Diese Situation ließe sich durch Spenden und Zustiftungen verbessern.
Zustiften ist dann sinnvoll, wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern.
Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
Die Spende erhöht die Erträge direkt und damit die Höhe der Ausschüttung.
Wenn Sie Ihr Vermögen oder auch kleinere Geldbeträge wohltätigen Zwecken zufließen lassen und gleichzeitig steuerliche Voreile in Anspruch nehmen möchten, wären sowohl Spenden als auch Zustiftungen geeignete Mittel.
Unsere Stiftungen hoffen auf Zustiftungen oder Spenden.
Peter Kremer
Bürgermeister
Der Bürgermeister ist Kraft Amtes in den jeweiligen Stiftungsvorständen engagiert und beantwortet Ihre Rückfragen: 201 110
In Gladenbach sind derzeit folgende Stiftungen ansässig bzw. tätig:
Dr. Leinweber-Stiftung
Stiftungszweck:
Zuwendung des Dr. Leinweber-Preises an Einzelpersonen oder Personengruppen für besondere Leistungen und Verdienste ehrenamtlicher Art auf kulturellem Gebiet in der Stadt Gladenbach.
Walter-Reschny-Stiftung
Stiftungszweck:
Unterstützung der Jugendarbeit von als gemeinnützig anzusehenden Vereinen und Verbänden sowie sonstigen Gruppierungen in der Stadt Gladenbach.
Karl-Lenz-Stiftung
Stiftungszweck:
Das künstlerische Lebenswerk des Malers Karl Lenz, Erdhausen, seiner Ehefrau Berta Lenz und seiner Tochter Ellen Lenz der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu erhalten.
Erwin-Ney-Stiftung, Stiftungssitz in Lohra
Stiftungszweck:
Förderung und Unterstützung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Amateursports im Raum Gladenbach – Lohra.
Gisela-Pitzer-Stiftung, Stiftungssitz: Bad Endbach-Bottenhorn
Stiftungszweck:
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens durch Zuwendungen an Vereine, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie mildtätiger Zwecke im Raum Gladenbach.
Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass mit den Erträgen das Zentrum für junge Körperbehinderte in Gladenbach in der Trägerschaft des Freundeskreises junger Behinderter im Landkreis Marburg-Biedenkopf e.V. mit Sitz in Gladenbach unterstützt und gefördert wird.
Sieglinde Welker- Stiftung, Stiftungssitz: Gießen
Stiftungszweck:
Satzungsmäßiger Förderungszweck der Stiftung ist die Förderung der medizinischen Forschung zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten bei Erkrankung der Blutbildung sowie zur Erforschung „seltener Erkrankungen“.
Die Mittel der Stiftung sind für die Erarbeitung von Grundlagen für eine spezifische Diagnose, einen optimalen Informationstransfer und eine kompetente Patientenversorgung bestimmt.
Die Erarbeitung von Fragen um die Veränderung von Blutzellen im Zusammenhang mit „seltenen Erkrankungen“ stehen dabei im Vordergrund.
Georg Ludwig Hartig Stiftung, Stiftungssitz: Wiesbaden
Stiftungszweck:
Die Stiftung fördert materiell und ideell den Schutz, die Erhaltung und ausgewogene Mehrung eines naturnahen, stabilen Waldes, der im Sinne des von Hartig (1764 in Gladenbach geboren –1837 verstorben und beigesetzt in Berlin) formulierten und erstmals in Hessen umgesetzten Nachhaltigkeitsgedankens eine Vielzahl wichtiger Funktionen erfüllt.