Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach
Die Stadtverordnetenversammlung ist das durch die Bürgerinnen und Bürger Gladenbachs gewählte oberste Organ der Stadt. Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ist gesetzlich festgelegt und beträgt für die Größenordnung der Stadt Gladenbach 37 Mitglieder. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Die Laufende Legislaturperiode begann am 01.04.2021 und endet am 31.03.2026.
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung ist der Stadtverordnetenvorsteher, aktuell ist das Herr Roland Petri (SPD). Er ist der oberste Repräsentant der Stadt Gladenbach und vertritt die Stadt bei besonderen feierlichen und würdigen Anlässen wie. z. B. Ehrungen, Jubiläen etc.
Der Stadtverordnetenvorsteher lädt zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ein und leitet diese. Er übt das Hausrecht aus und gewährleistet die Sitzungsordnung. Er ist dabei „Erster unter Gleichen“.
Seine Stellvertreter sind:
- Herr Klaus-Dieter Knierim (FW),
- Herr Gunthard Koch (CDU),
- N.N.
Die Sitzungen der Stadtverordneten sind grundsätzlich öffentlich und finden meist im Haus des Gastes statt, aber auch schon mal in den Bürgerhäusern bzw. DGH‘s der Stadtteile. Die Einladungen werden rechtzeitig vorher in unserem amtlichen Bekanntmachungsorgan, dem „Amtsblatt der Stadt Gladenbach“, veröffentlicht, damit gewährleistet ist, dass interessierte Zuschauer/innen an den Sitzungen teilnehmen können. Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach der Dringlichkeit anstehender wichtiger Entscheidungen, jedoch muss die Stadtverordnetenversammlung mindestens 6 x im Jahr zusammentreten. Sie gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Hiernach wird auch ein Ältestenrat gebildet. Dessen Mitglieder sind der Stadtverordnetenvorsteher oder dessen Stellvertreter, die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter und der/die Schriftführer/in. In der Regel nimmt auch der Bürgermeister an den nichtöffentlichen Sitzungen des Ältestenrates teil. Der Ältestenrat tritt meist vor jeder Stadtverordnetenversammlung zur Klärung evtl. noch offener Fragen zusammen und stimmt den Ablauf der Stadtverordnetenversammlung ab.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt grundsätzlich über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht die gesamte Verwaltung. Verwaltungsbehörde ist der Magistrat, der die laufenden Geschäfte in eigener Regie abwickelt.
Wichtige Angelegenheiten im Sinne des § 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), welche auch nicht an andere Organe übertragen werden dürfen, sind z. B.
- allgemeine Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
- von der Stadtverordnetenversammlung durchzuführende Wahlen
- Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung
- der Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen (sozusagen die Gesetze einer Kommune) und
Gebührenordnungen
- Beschlussfassung der Haushaltssatzung, u.a. mit Festlegung der Investitionen
- Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftliche
Unternehmen
- Umwandlung der Rechtsform von Eigenbetrieben oder wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Kommune
beteiligt ist.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Die Überwachungsfunktion der Stadtverordnetenversammlung erfolgt weitestgehend durch
- das Fragerecht in den Sitzungen,
- schriftliche Anfragen an den Magistrat, die in der Stadtverordnetenversammlung mündlich oder schriftlich
beantwortet werden,
- Fragen aus aktuellem Anlass,
- die Informationspflicht des Magistrates,
- Übersendung von Ergebnisniederschriften der Magistratsbeschlüsse an die Fraktionsvorsitzenden
Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden Ausschüsse (als Hilfsorgan der Stadtverordnetenversammlung) eingesetzt, die sich im Vorfeld mit den anstehenden Themen nach Vorlagen der Verwaltung beschäftigen. Die Hauptsatzung legt fest, welche Ausschüsse (jeweils mit 9 Personen besetzt) gebildet werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat insgesamt 4 Ausschüsse gebildet.
Dies sind:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Bau- und Planungsausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr, Umwelt, Energie und Zukunft
- Ausschuss für Jugend, Sport, soziale und kulturelle Angelegenheiten
Übrigens: Alle Satzungen, die Besetzung der einzelnen Gremien, Termine, Einladungen und Protokolle sind auch auf unserer Homepage nachzulesen.
Der Stadtverordnetenversammlung gehören in der laufenden Legislaturperiode folgende Personen an:
STADTVERORDNETE DER STADT GLADENBACH
IN DER LEGISLATURPERIODE
2021 - 2026
(Stand: 22.05.2023)
Name, Vorname |
Partei | ||
---|---|---|---|
Petri, Roland Stadtverordnetenvorsteher |
SPD | ||
Knierim, Klaus-Dieter Stv. Stadtverordnetenvorsteher |
FW Fraktionsvorsitzender |
||
Koch, Gunthard Stv. Stadtverordnetenvorsteher |
CDU |
||
N., |
|||
Bastian, Marc |
CDU | ||
Baumann, Markus |
CDU | ||
Diessner, Dominic-Klaus |
CDU | ||
Drha, Christiane |
CDU | ||
Koch, Johannes |
CDU | ||
Heck, Hartmut |
CDU | ||
Roth, Hans-Werner |
CDU | ||
Ronzheimer, Dirk |
CDU | ||
Runzheimer, Stefan |
CDU Fraktionsvorsitzender |
||
Weber, Isabell |
CDU | ||
Weiand, Lars |
CDU | ||
Bitterlich, Jonas |
SPD | ||
Schepp, Annegret |
SPD | ||
Düppers, Stefan |
SPD | ||
Jahnke, Robby |
SPD Fraktionsvorsitzender |
||
Karches, Holger |
SPD | ||
Kirch, Elfi |
SPD | ||
Ruppert, Jörg |
SPD | ||
Schwarz, Hans-Bernhard |
SPD | ||
Becker, Franka-Maria |
SPD | ||
Wege, Markus |
SPD |
||
Becker, Nils |
FW | ||
Blieder, Manuel |
FW | ||
Hetche, Manfred |
FW | ||
Wege, Tamara |
FW | ||
Brück, Carsten |
Bürgernah Gladenbach | ||
Enes, Anton |
Bürgernah Gladenbach | ||
Urban, Jens |
Bürgernah Gladenbach Fraktionsvorsitzender |
||
von Gebhardi-Villani, Ute |
Bürgernah Gladenbach | ||
Wolfgram, Robert |
Bürgernah Gladenbach | ||
Akkas, Murat |
JL/B90/ DIE GRÜNEN |
||
Bamberger, Katharina |
JL/B90/ DIE GRÜNEN |
||
Williges, Ute |
JL/B90/ DIE GRÜNEN |
||
Zimmermann, Edmund |
JL/B90/ DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender |