Informationen zum Kirschenmarkt 2025
Kirschenkönigin 2024
Sie wird am Donnerstagabend, 03. Juli, 20 Uhr den Kirschenmarkt 2025 eröffnen:

- Kirschenkönigin 2024 - Diana II.
Kirschenkönigin 2025

Hinweise für die Festzugteilnehmer
am Kirschenmarkt 2025
Wir bedanken uns für Ihr erneutes Interesse, um am Festzug teilzunehmen. Wir müssen nachfolgende Hinweise veröffentlichen, die sich nach den Vorgaben des TÜV Hessen richten.
Alle am Festzug teilnehmenden Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder durch einen Sachverständigen des TÜV einer Einzelabnahme unterzogen werden.
Während dem Festzug sind pro Fahrzeugachse jeweils beidseitig Sicherheitskräfte zu positionieren, welche dafür Sorge zu tragen haben, dass bei rollenden Festzugwagen keine Teilnehmer oder Zuschauer an oder unter die Wagen gelangen.
Vorgaben des TÜV Hessen:
- Es ist zwingend eine KFZ-Haftpflichtversicherung für das jeweilige Fahrzeug nötig.
- Es gilt während der gesamten Veranstaltung Schrittgeschwindigkeit (6 km/h).
- Einstiege sind grundsätzlich hinten oder seitlich rechts anzuordnen. Ein Besteigen der Zugdeichsel ist grundsätzlich untersagt
- Es sollen grundsätzlich eine feste Leiter oder Trittstufen befestigt sein, um ein sicheres
- Auf- und Absteigen zu ermöglichen. Abnehmbare Leitern sind zulässig.
- Der Boden ist grundsätzlich rutschfest auszuführen.
- Die Brüstungshöhe muss min. 1,0 m bei stehenden Personen und min. 0,8 m bei sitzenden Personen betragen. Die Brüstung ist grundsätzlich umlaufend zu gestalten.
- Bei Motivwagen mit mehreren Ebenen sind die Aufgänge grundsätzlich mit einem Geländer auszustatten. Türen sind mit einem Riegel zu sichern.
- Personen dürfen nur während der Veranstaltung transportiert werden.
- Anhänger müssen grundsätzlich eine eigene Bremsanlage vorweisen.
- PKW-Anhänger sind grundsätzlich nicht zum Umbau freigegeben.
- Der Zwischenraum zwischen den Achsen ist grundsätzlich abzudecken um ein Überrollen von Personen mit der Hinterachse zu vermeiden. Die sollte bis 30 cm über dem Boden reichen. Im Optimalfall wird eine Abdeckung bis über die Reifen gezogen um ein Überrollen mit zum Beispiel Zwillingsachsen zu verhindern.
- Befinden sich Kinder auf dem Wagen ist mind. eine erwachsene Aufsichtsperson erforderlich.
- Alle Aufbauten sind fest zu montieren (auch Stühle, Tisch usw.)
- Von den Abmessungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann abgewichen werden.
- Auf- und Umbauten sind grundlegend brandhemmend oder nicht brennbar auszuführen.
Alternativ: Fahrzeuge mit Um- oder Aufbauten müssen grundsätzlich über einen Feuerlöscher oder ein Feuerlöschspray verfügen.
Ausnahmeregelungen sind grundsätzlich mit dem Veranstalter abzustimmen und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.
Eine TÜV-Bescheinigung ist vor Veranstaltungsbeginn auf Aufforderung vorzuzeigen.
Ein nicht gültiges Dokument oder nachträgliche An- und Umbauten können zum Ausschluss der Veranstaltung führen. Alle Angaben sind mit dem TÜV- Hessen abgesprochen und unterliegen den aktuellen Gesetzmäßigkeiten.
Die Stadt Gladenbach trägt auch in diesem Jahr wieder die Kosten der Abnahmeuntersuchung.
Termin für Abnahme: Sa. 05. Juli 2025, nach vorh. Vereinbarung
(bei Fa. Happel - Ingenieurbüro f. Fahrzeugtechnik, Wehrenboldstraße 2, 35075 Gladenbach)
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde