Interessenbekundungsverfahren
Kriterien für ein Interessenbekundungsverfahren für den
Gladenbacher Kirschenmarkt 2026-2028
Kategorie:
-
Festwirtschaft
Datum:
- Donnerstag, 02.07.2026 – Sonntag,
05.07.2026, - Donnerstag, 01.07.2027 – Sonntag,
04.07.2027, - Donnerstag, 29.06.2028 – Sonntag, 02.07.2028
- Besucherzahlen, wie in der Vergangenheit, ca. 100.000
Bewerbungskriterien Festwirtschaft:
- Zugelassen werden können natürliche Personen oder auch Festzeltbetriebe bzw. Cateringservice.
- Voraussetzung für die Bewerbung:
- Fachliche und persönliche Eignung,
- langjährige Erfahrung in der Gastronomiebranche,
- allgemeine und gewerbliche Zuverlässigkeit,
- Gewähr dafür bieten, einen Festbetrieb ordnungsgemäß und analog der Vorschriften der Veranstalterin (z. B. im Rahmen des Sicherheitskonzeptes) zu führen,
- über ausreichende und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen,
- Es werden während des gesamten Kirschenmarktes keine Eintrittsgelder erhoben.
- Der Festwirt hat sich mit den Rahmenbedingungen des Kirschenmarktes vertraut gemacht (Fressgasse, Rahmenprogramm etc.).
Platz-/Zeltgröße:
- Die Größe des Festzeltes beträgt 50 x 25 m mit Anbau. Der Festwirt verpflichtet sich in den oben genannten Zeiträumen ein Festzelt mit Fußboden und einem Fassungsvermögen von 2.500 Personen zu stellen.
- Standort: Parkplatz vor dem städtischen Rathaus, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach.
- Ein barrierefreier Zugang muss gewährleistet sein.
- Das Festzelt ist mit einem Haupteingang und einem Hinterausgang (zu den Toilettencontainern) zu versehen. Beide Eingänge sind barrierefrei durch den Festwirt auszuführen.
Standgeld:
- Für das Recht die Festwirtschaft anlässlich der Kirschenmärkte 2026 bis 2028 zu übernehmen, zahlt der Festwirt ein Standgeld in Höhe von mindestens 10.000,-- € zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Biergarten:
- Sowohl an der Kopfseite als auch seitlich direkt an das Zelt angrenzend ist ein Biergarten zu errichten.
- Bei dem seitlich an das Festzelt angrenzenden Biergarten ist eine Fahrspurbreite von 3,00 m freizuhalten (Rettungsfahrzeuge, Schulbusse).
- Weiterhin ist gegenüber des Festzeltes bzw. auf der Fläche des dort vorhandenen Parkplatzes ein Biergarten zu errichten.
Zeltboden/Boden der Biergärten:
- Die Böden sind in einem einwandfreien Zustand vorzuhalten.
- Die Böden sind so zu verlegen, dass die vorhandene Parkplatzfläche nicht beschädigt wird.
- Etwaige entstandene Schäden sind von einer Firma, in Absprache mit der Stadt Gladenbach, beauftragt durch den Festwirt, zu beseitigen.
Bühnen:
- Der Auf- und Abbau der Bühnen erfolgt durch den Festwirt oder einen von ihm beauftragten Dritten.
- Die Bühne wird auf 2 Ebenen aufgebaut (die obere Ebene hat die Fläche von 15 m2 x 4,5 m2, die untere Ebene muss mindestens eine Fläche von 6 m2 x 15 m2 betragen und als Tanzboden geeignet sein).
- Es ist genügend Platz im Zelt für Mischpulte in Absprache mit dem Beschaller freizuhalten.
- Ein Laufsteg ist vom Festwirt inkl. Aufbau und Abbau vor und nach der Wahl der Kirschenkönigin zur Verfügung zu stellen. Verfügt der Festwirt nicht über einen entsprechenden Laufsteg, kann dieser von der Veranstalterin zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für den Auf- und Abbau durch den städtischen Bauhof trägt der Festwirt. Der Laufsteg bemisst sich vom vorderen Drittel des Zeltes bis zur Bühne.
- Der Festwirt gestattet der Veranstalterin die unentgeltliche Mitbenutzung der Bühnen für das Rahmenprogramm.
Ausstattung/Dekoration:
- Das Zelt, die Biergärten, die Fußböden, die Tische und die Bestuhlung müssen der modernen und zeitgemäßen Ausstattung entsprechen und ständig in einem einwandfreien und sauberen Zustand sein.
- Feste Plastiktischdecken (in den Stadtfarben – gelb und grün) sind an allen vier Tagen vom Festwirt zu stellen und aufzulegen sowie bei Bedarf zu erneuern.
- Das Festzelt erhält eine gehobene, moderne und ansprechende Ausstattung sowie eine gute Grundbeleuchtung durch Leuchter und eine ansprechende Dekoration. Die festliche und angemessene Ausschmückung des Festzeltes, in den Stadtfarben gelb und grün, ist Aufgabe des Festwirts.
Werbeflächen:
- Der Festwirt darf ein Transparent im Festzelt kostenlos aufhängen.
- Die sonstigen Werbeflächen im Festzelt (Seitenwände, oberhalb des Einganges, über der Bühne) werden durch die Veranstalterin vergeben.
Personal:
- Der Festwirt hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend fachlich qualifiziertes Ausschank- und Servicepersonal eingesetzt wird.
Platz- und Sicherheitskonzept:
- Das durch die Stadt Gladenbach erarbeitete Platz- und Sicherheitskonzept ist einschließlich aller Anlagen vollständig einzuhalten und umzusetzen.
- Bei Schließung des Festzeltes und der damit verbundenen Umsetzung des Shut-Down Konzeptes hat der Festwirt oder ein von ihm bestimmter Dritter mit entsprechender Verantwortungsbefugnis anwesend zu sein und die Veranstalterin zu unterstützen.
Aufbau:
- Sämtliche Aufbauarbeiten (Festzelt, Bühne, Bestuhlung, Beleuchtung, Ein- und Ausgänge etc.) müssen zur baurechtlichen Abnahme jeweils am Dienstag vor Beginn des Kirschenmarktes, um 10:00 Uhr, beendet sein. Nach Fertigstellung des Festzeltbodens ist noch vor den weiteren Aufbauarbeiten ein Termin mit der Bauaufsicht des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu vereinbaren.
Toilettenräume:
- Die Anzahl der Toiletten legt die Stadt Gladenbach fest. Sie bemisst derzeit 10 Damentoiletten, 4 Herrentoiletten und 7 Urinalbecken. Darüber hinaus ist auch auf die Barrierefreiheit zu achten, es ist jedoch mindestens ein WC für Schwerbehinderte vorzuhalten.
- Das erforderliche Personal für Aufsicht und Reinigung ist auf Kosten des Festzeltbetreibers zu beschäftigen.
- Die Toiletten sind stets mit WC-Papier sowie Papiertüchern auf Kosten des Festwirtes auszustatten.
- Eine für die Besucher des Kirschenmarktes kostenfreie Nutzung der Toilettenräume ist zu gewährleisten.
Sicherheitsdienst:
- An allen Abenden ist ein Sicherheitsdienst zu stellen, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltungen überwacht. Entsprechende Nachweise der fachlichen Eignung sind rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn des Kirschenmarktes dem Fachbereich II – Ordnungsverwaltung der Stadt Gladenbach vorzulegen. Die Anzahl der durch den Festwirt vorzuhaltenden Schutzmänner richtet sich nach dem jährlich entwickelten Sicherheitskonzept und ist durch den Festwirt zu zahlen. Die Veranstalterin legt explizit fest, welche Anzahl an Sicherheitspersonal vorzuhalten ist. Sie behält sich darüber hinaus vor, bei akutem Handlungsbedarf weiteres Sicherheitspersonal zu bestellen, welches dem Festwirt anschließend in Rechnung gestellt wird.
Speisen:
- Im Festzelt erfolgt kein Speisenverkauf mit Ausnahme des „Gladenbacher Kirschenmarktfrühstücks“.
- Der Festwirt ist berechtigt, einen Verkaufspavillon für Fleisch-/ und Wurstwaren am Zelteingang, gemäß dem als Anlage beigefügten Lageplan, in Absprache mit der Veranstalterin aufzustellen. Der Verkaufspavillon muss sich in das Konzept und Gesamtbild der Fressgasse einfügen. Wird das Konzept nicht eingehalten, kann die Veranstalterin die Entfernung veranlassen.
Theke und Sektbar:
- Die Theke befindet sich an den Längsseiten des Festzeltes.
- Eine ansprechende Sektbar kann vorgehalten werden. Sofern eine Sektbar eingerichtet wird, schließt sich diese an die Theke an und ist als abgetrennter Raum im Festzelt mit Lichterketten etc. besonders gestaltet. Ausreichend Service-Personal ist in diesem Bereich gesondert vorzuhalten.
- Die von der Stadt Gladenbach festgesetzten Ausschankzeiten sind einzuhalten. Die Schließung der Zapfhähne und des Festzeltes sind mit den Verantwortlichen der Stadt Gladenbach abzustimmen und den Anweisungen ist Folge zu leisten. Im Sicherheitskonzept werden hierüber nährere Angaben getroffen.
Verkehrssicherungspflicht:
- Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Festwirt, sowohl im Zelt einschließlich der Bühne als auch auf den Zuwegungen um das Zelt, sowie in den von ihm betriebenen Biergärten und Anbauten.
- Der Festwirt hat ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherungen, insbesondere eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Betrieb im Festzelt, den Anbauten und den Biergärten sowie der Freifläche abzuschließen und der Veranstalterin vorzulegen. Die vereinbarte Versicherungssumme muss mindestens
3.000.000, 00 € pauschal für Personen- , Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden betragen. Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen ändern, so ist die Versicherungssumme anzupassen. - Für eventuelle Schäden, die bei Aufstellung und dem Betrieb des Festzeltes, der Anbauten oder der Biergärten entstehen und auf vorsätzliches, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten durch Bedienstete, Beauftragte oder Gäste zurückzuführen sind, kann die Veranstalterin Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Der Festwirt hat für ausreichende Beleuchtung im Außenbereich, an der Längsseite des Festzeltes, sowie bei den Toilettenanlagen zu sorgen.
- Die Sicherstellung der Fluchtwege (bspw. mittels Bauzäune etc.) ist ebenfalls vom Festwirt vorzunehmen. Die Beschilderung ist in ausreichender Form vorzuhalten.
Gebühren/Auslagen
- Erforderliche Genehmigungen und daraus resultierende Gebührenabgaben und Steuern sowie die Meldung an die GEMA sind spätestens 3 Wochen vor Festbeginn einzuholen, vom Festwirt zu zahlen und der Veranstalterin vorzulegen.
Versorgung im Festzelt und den Biergärten:
- Strom- und Wasseranschlüsse werden von der Veranstalterin bis an das Festzelt gelegt.
- Der Festwirt hat auf seine Kosten das Festzelt, die Anbauten und die Biergärten einschließlich Strom- und Wasseranschluss sowie mit allem sonstigen Zubehör (z. B. Beleuchtung, Musikanlage, allgemeine Beschallung usw. rechtzeitig betriebsbereit aufzubauen und nach Beendigung des Kirschenmarktes abzubauen, sowie sämtliche Betriebskosten zu tragen.
- Der Verbrauch wird über entsprechende Zähler ermittelt. Die Kosten sind vom Festwirt zu tragen.
Müll:
- Für die Entsorgung des anfallenden Mülls oder Abfalls im Festzelt wird durch die Veranstalterin ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. An den Gesamtentsorgungskosten beteiligt sich der Festwirt mit 25%.
Hygiene:
- Die im Festzelt verwendeten Spülmaschinen müssen das DVGW-Prüfzeichen oder eine entsprechend gleichwertige Zertifizierung haben. Die entstehenden Kosten für das Vorhalten der Spülmaschinen trägt der Festwirt.
- Der Festwirt hat in besonderer Weise für die einwandfreie hygienische Beschaffenheit vor allem der Theken zu sorgen.
- Die Verwendung von Mehrweggeschirr und bruchsicheren Kunststoffbechern wird in allen Bereichen vorgeschrieben.
- Die Zeltreinigung ist Aufgabe des Festwirtes. Er hat Gewähr dafür zu tragen, dass das Zelt im gereinigten Zustand für das Rahmenprogramm zur Verfügung steht. Insbesondere am Samstag- und Sonntagvormittag ist bis 08:00 Uhr sicherzustellen, dass das Zelt gereinigt ist. Die Kosten für das beauftragte Unternehmen trägt der Festwirt.
Künstlerische Darbietungen/ Beschallung:
- Der Festwirt verpflichtet sich abends außerhalb des Rahmenprogrammes eine Tanz- und Stimmungskapelle in ausreichender Stärke (mindestens 5 Personen) im Festzelt auf seine Kosten einzusetzen. Die Auswahl der Tanz- und Stimmungskapellen sind mit der Veranstalterin im Vorfeld abzustimmen.
- Die Verpflegung und Unterbringung der Musiker ist Angelegenheit des Festwirtes.
- Die Musikkapelle hat kostenlos am Sonntag den Festzug zu begleiten, bei Nichtteilnahme ist ersatzweise ein Betrag i. H. v. 600,00 € zzgl. MwSt zu entrichten.
- Am Kirschenmarktsamstag ist im Rahmen von 2 Stunden zusätzlich zur Musikkapelle ein musikalisches Highlight in Absprache mit der Veranstalterin anzubieten.
- Eine Kurzbeschreibung der künstlerischen Darbietungen und die Benennung der vorgesehenen Kapellen ist mit der Bewerbung einzureichen.
- Der vorgesehene Beschaller und ein Beschallungskonzept sind mit der Veranstalterin abzustimmen.
- Die Kosten des Beschallers trägt der Festwirt.
- Zum Eröffnungskonzert sind ausreichend Mikrofone vorzuhalten. Die Anzahl ist vorab mit der Veranstalterin abzustimmen.
- Die vom Fachbereich II – Ordnungsverwaltung geforderten Beschallungshöchstwerte sind einzuhalten.
- Im Außenbereich ist ein Lautsprecher anzubringen.
Rahmenprogramm:
- Der Festwirt übernimmt im Rahmen des Eröffnungskonzertes und während der Wahl der Kirschenkönigin alle Getränke der teilnehmenden Musikkapellen.
- Am Samstag wird ab 10.00 Uhr das "Gladenbacher Kirschenmarktfrühstück" angeboten. Der Festwirt ist hierbei für die Getränke und die Unterhaltungsmusik zuständig.
- Die Beteiligung der Vertragsbrauerei am Festzug mit einem Brauereiwagen ist erwünscht.
- Für den Mittwoch vor der offiziellen Eröffnung ist es dem Festwirt freigestellt, eine eigene Veranstaltung auf eigenes Risiko und eigene Rechnung durchzuführen (z. B. Discoparty etc.). Für diese Veranstaltung kann ein Brandsicherheitsdienst, sowie ein Sanitätsdienst angeordnet werden, welcher dann vom Festwirt zu bezahlen ist.
- Im Festzelt gibt es ein täglich wechselndes Programm
Donnerstag | ab 20:00 Uhr | Eröffnungskonzert |
Freitag | ab 20:00 Uhr | Wahl der Kirschenkönigin |
Samstag | ab 10:00 Uhr | Kirschnmarktfühstück |
ab 14:30 Uhr | Seniorennachmittag | |
ab 21:00 Uhr | Showprogramm | |
Sonntag | ab 10:30 Uhr-12:00 Uhr | Kirschenmarkt-Gottesdienst |
ab ca. 16:00 Uhr | Bühnenauftritte einzelner Musikgruppen |
- Je nachdem, ob eine Fußballmeisterschaft (Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft) ausgetragen wird, können die v. g. Zeiten durch „Public-Viewing“ abweichen. Die Entscheidung über die Durchführung eines Public Viewing obliegt dem Festwirt. Dieser trägt hierfür sämtliche Kosten.
- Ein Kinderprogramm findet nach Absprache mit der Veranstalterin samstags in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr statt. Für diesen Zeitraum hat der Festwirt nach Absprache mit der Veranstalterin eine geeignete Fläche im Biergarten freizuhalten.
- Am Samstag um 11:00 Uhr findet ggf. der Pressestammtisch im Biergarten gegebenüber des Festzeltes statt. Technik für die Beschallung können von der Stadt Gladenbach/SEB gegen eine entsprechende Benutzungsgebühr ausgeliehen werden. Sonstige Vertragliche Vereinbarungen sind mit dem Veranstalter / der Veranstalterin des „Pressestammtisches“ abzuschließen.
Haftungsausschluss:
- Eine Haftung, dass das Fest tatsächlich zu den angegebenen Zeitpunkten und an dem Standort (Karl-Waldschmidt-Straße/ Marktplatz und Teile der Ferdinand-Köhler-Straße sowie Ringstraße) stattfindet, wird nicht übernommen.
Spezielles:
- Vorlage eines Konzeptes
- Kurzbeschreibung der künstlerischen Darbietungen
- An der Kreuzung „Karl-Waldschmidt-Straße“ und „Ringstraße“ ist ein Verkaufsstand für Kirschen an allen Festtagen zu dulden.
- Der Festwirt gewährt der Veranstalterin einen Nachlass (i. H. v. mind. 25%) auf Getränkebons.
- Der Festwirt gewährt der Veranstalterin einen Nachlass (i. H. v. mind. 25%) auf Essensbons für die Einsatzkräfte am Kirschenmarkt.
- Der Preis für die Getränke im Festzelt, den Anbauten und Biergärten ist in Absprache mit der Veranstalterin zu treffen.
- Wünschenswert ist eine Kostenbeteiligung am Abschlussfeuerwerk.
Kündigung:
- Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird ausgeschlossen.
- Das Recht beider Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
- Insbesondere ist die Veranstalterin berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen wenn
- der Betrieb des Festwirtes durch behördliche Verfügung geschlossen wird,
- der Festwirt mit der Entrichtung des Standgeldes oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist,
- der Festwirt, den aus diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen nicht nachkommt.
- Endet das Vertragsverhältnis durch fristlose Kündigung durch die Veranstalterin, so haftet der Festwirt für den entstandenen Ausfall. Schadensersatzforderungen gegenüber der Veranstalterin sind wegen fristloser Kündigung ausgeschlossen.
Konventionalstrafe:
- Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages (außer in Fällen höherer Gewalt), hat der Festwirt neben dem vereinbarten Betrag eine Konventionalstrafe in Höhe von 50.000,00 € zu zahlen.
- Zum Zwecke der Sicherung der Entgeltforderungen bzw. der Durchführung des Kirschenmarktes überlässt der Festwirt der Stadt Gladenbach bis zum 01. Juni des jeweiligen Jahres eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft auf erste Anforderung unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit, Vorausklage in Höhe von 30.000,- €.
Bewerbungen als Festwirt für den Gladenbacher Kirschenmarkt 2026, 2027 und 2028 müssen bis spätestens
Die Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung.
Bewerber, die ihr Gesuch verspätet einreichen, scheiden bei der Entscheidung über die Zulassung automatisch aus. Unvollständige Bewerbungen werden direkt ausgeschlossen. In den Bewerbungsunterlagen sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Vorlage eines Konzeptes. Gerne auch mit kreativen Verbesserungsvisionen.
- Kurzbeschreibung der künstlerischen Darbietungen
- Angaben zur Höhe des Standgeldes
- Vorgesehene Preisvorstellungen für den Getränkeausschank
- Wünschenswert ist eine Kostenbeteiligung am Abschlussfeuerwerk.
Eine Haftung, dass das Fest tatsächlich zu dem angegebenen Zeitpunkt und an dem Standort (Karl-Waldschmidt-Straße/Marktplatz) stattfindet, wird nicht übernommen.
Im Rahmen des Gestaltungswillens behält sich die Veranstalterin Sonderregelungen vor.
Zu- und Absagen sowie Verträge ergehen in Schriftform. Mündliche Erklärungen sind nicht rechtsverbindlich und begründen keinerlei Ansprüche.
Kriterien für ein Interessenbekundungsverfahren für den
Gladenbacher Kirschenmarkt 2026-2028
Kategorie:
-
Generalpacht
Datum:
- Donnerstag, 02.07.2026 – Sonntag,
05.07.2026, - Donnerstag, 01.07.2027 – Sonntag,
04.07.2027, - Donnerstag, 29.06.2028 – Sonntag, 02.07.2028
- Besucherzahlen, wie in der Vergangenheit, ca. 100.000
Bewerbungskriterien Generalpachtschaft:
- Zugelassen werden können natürliche und juristische Personen, welche mit der Organisation von Volksfesten vertraut sind.
- Voraussetzung für die Bewerbung:
- fachliche und persönliche Eignung,
- langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet,
- allgemeine und gewerbliche Zuverlässigkeit,
- Gewähr dafür bieten, einen Veranstaltungsbetrieb ordnungsgemäß und analog der Vorschriften der Veranstalterin (z. B. im Rahmen des Sicherheitskonzeptes) zu führen,
- über ausreichende und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen,
- Es werden während des gesamten Kirschenmarktes keine Eintrittsgelder für das Festgelände erhoben.
- Der Generalpächter hat sich mit den Rahmenbedingungen des Kirschenmarktes vertraut zu machen (Fressgasse, Rahmenprogramm etc.).
Organisation:
- Der Aufbau des Vergnügungsparkes und der Fressgasse muss bis spätestens am Mittwochabend (vor der Veranstaltung des Festwirtes) um 18:00 Uhr, beendet sein.
- Die Stadt Gladenbach stellt für die Fahrgeschäfte und Buden den notwendigen Platz zur Verfügung.
- Die Schausteller verpflichten sich, während aller Festtage ihre Geschäfte komplett aufzubauen, insbesondere die Beleuchtung vollständig anzubringen um dem Festplatzgelände auch abends Anziehungskraft zu verleihen.
- Im Gefahrenfall sind die Anordnungen der Technischen Einsatzleitung (TEL), über den Bürgermeister bzw. der Organisationsleitung zu befolgen.
- Am Samstag gewähren alle Fahrgeschäfte für Kinder und Jugendliche Fahrpreisermäßigungen in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter dem Motto „Preise, wie in alten Zeiten“. (Die Beträge bewegen sich im Bereich 20-30%, je nach Fahrgeschäft). Die übrigen Geschäfte bieten während dieser Zeit Sonderangebote an.
- Der Vergnügngspark inkl. „Fressgasse“ umfasst den Marktplatz, die Karl-Waldschmidt-Straße sowie, nach Absprache mit der Veranstalterin, Teile der Ferdinand-Köhler-Straße und der Ringstraße:
- Der Vergnügungspark wird voraussichtlich ab dem Jahr 2026 neu ausgerichtet werden müssen. Zur besseren Planung fügen wir eine Skizze als Anlage 2 bei.
- Die Fressgasse darf aus Sicherheitsgründen nur einseitig mit Ständen bestückt werden.
- Im Bereich der Karl-Waldschmidt-Straße müssen für die Anwohner Eingangs- und Einfahrtzonen offen gehalten werden (siehe Skizze Anlage 1).
- Der gesamte Bereich ist mit attraktiven und modernen Ständen und Fahrgeschäften zu bestücken. Der Ausschank von alkoholischen und antialkoholischen Getränken ist ausdrücklich untersagt. Ausnahmen erteilt der Magistrat der Stadt Gladenbach.
- In der „Fressgasse“ dürfen während des gesamten Festes keine Fahrzeuge sichtbar sein.
- Die Beschilderung „Fressgasse“ (im oberen sowie unteren Bereich der Karl-Waldschmidt-Straße) obliegt dem Pächter.
Versicherungen:
- Alle in Gladenbach zur Aufstellung gelangenden Schaustellerbetriebe müssen Haftpflicht versichert sein. Nach Absprache zwischen dem Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden und dem Deutschen Schaustellerbund e. V. gelten folgende Deckungssummen als ausreichend:
3.000.000, 00 Euro für Personenschäden und Sachschäden für ausgesprochene gefährliche Betriebe sowie Achterbahnen, Schiffschaukel, schnellfahrende Karussells und dgl., kurz, Betriebe, in denen größere Geschwindigkeiten oder beachtliche Schleuderbewegungen ausgelöst werden und bei denen nicht nur die Vielzahl von Einzelpersonen als Fahrgäste, sondern auch unbeteiligte Personen aus dem zuschauenden Publikum gefährdet werden1.000.000, 00 Euro für Personenschäden und für Sachschäden für weniger gefährliche Betriebe.- Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen ändern, so ist die Versicherungssumme anzupassen.
- Der Generalpächter stellt sicher, dass die entsprechenden Nachweise der Schausteller
- (z. B. gültige Betriebserlaubnisse) vorliegen. Auf Verlangen sind diese auch der Veranstalterin vorzulegen.
Platzgeld:
- Das Platzgeld für den Vergnügungspark/Fressgasse anlässlich des Kirschenmarktes beträgt für die Jahre 2026, 2027 und 2028 mindestens 30.000,00 € (jährlich) zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und ist spätestens einen Tag nach Beendigung des Kirschenmarktes an die Verpächterin, auf das Konto bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, IBAN DE53 5335 0000 0160 0101 18, zu entrichten.
- Vergnügungssteuer wird nicht erhoben.
Stände, Fahrgeschäfte:
- Die Bestimmung der Standorte und Aufstellung der Fahrgeschäfte und Buden obliegt dem Pächter, anhand der beigefügten Skizzen, dies jedoch im Einvernehmen mit der Veranstalterin.
- Der Magistrat der Stadt Gladenbach legt die Ausschreibungs- und Bewertungskriterien für die teilnehmenden Imbiss- und Fahrgeschäfte fest. Anhand dieser erfolgt jedes Jahr eine Ausschreibung in den öffentlichen Bekanntmachungsorganen.
- Der Generalpächter legt der Stadt Gladenbach bis zum 15.12. eines jeden Jahres, wenn dieser jedoch auf ein Wochenende fällt spätestens an dem darauf anschließenden ersten Werktag, alle bei ihm eingegangenen Bewerbungen vor. Der Magistrat trifft die Auswahl über die zuzulassenden Fahrgeschäfte und Imbissstände. Verspätet eingangene Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden. Diese Entscheidung hat der Generalpächter zu akzeptieren und umzusetzen.
- Die Fahrgeschäfte, Buden und Imbissbetriebe schließen während des gesamten Kirschenmarktes gemäß dem Platz- und Sicherheitskonzept, welches das Shut-Down Konzept beinhaltet. Bei akutem Handlungsbedarf müssen die Fahrgeschäfte, Buden und Imbissbetriebe nach Vorgabe der/des Organisationsverantwortlichen der Stadt Gladenbach schließen.
Sicherheit und Sicherheitskonzept:
- Das durch die Stadt Gladenbach erarbeitete Platz- und Sicherheitskonzept ist einschließlich aller Anlagen vollständig einzuhalten. Der Generalpächter sagt zu, mit der Veranstalterin diesbezüglich eng zusammenzuarbeiten.
- An allen Abenden ist ein Sicherheitsdienst zu stellen, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltungen überwacht. Entsprechende Nachweise der fachlichen Eignung sind rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn des Kirschenmarktes dem Fachbereich II – Ordnungsverwaltung der Stadt Gladenbach vorzulegen. Die Anzahl der durch den Generalpächter vorzuhaltenden Schutzmänner richtet sich nach dem jährlichen entwickelten Sicherheitskonzept und ist durch den Generalpächter zu zahlen. Die Veranstalterin legt explizit fest, welche Anzahl an Sicherheitspersonal vorzuhalten ist. Sie behält sich darüber hinaus vor, bei akutem Handlungsbedarf weiteres Sicherheitspersonal zu bestellen, welches dem Generalpächter anschließend in Rechnung gestellt wird.
- Die Verkehrssicherungspflicht für den Vergnügungspark und die Fressgasse sowie die Einhaltung entsprechender Fluchtwege obliegt dem Generalpächter.
- Für eventuelle Schäden, die bei Aufstellung und dem Betrieb des Vergnügungsparkes oder der Fressgasse entstehen und auf vorsätzliches, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten durch Bedienstete, Beauftragte oder Gäste zurückzuführen sind, kann die Verpächterin gegenüber dem Generalpächter Sachadensersatzansprüche geltend machen.
- Der Generalpächter hat eine Liste mit den Anschlusswerten für Strom sowie Gasanschlüssen und Gasmengen mit den entsprechenden Standplätzen 6 Wochen vor Beginn des Kirschenmarktes vorzulegen.
- Jeder Standbetreiber ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Gebrauchs und der Verwendung von Flüssiggas selbst verantwortlich. Der Generalpächter hat eine Mitteilungspflicht bzgl. der Stände und Wagen/Geschäfte dahingehend, die Menge und Standorte der gleichzeitig in Betrieb befindlichen Gasflaschen zu benennen. Des Weiteren hat der Generalpächter mitzuteilen, welche Mengen an gelagerten Vollgutflaschen an welchen Standorten zu Beginn der Veranstaltung vorrätig sind. Die Mitteilung hat wie oben beschrieben, spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Die Stadt Gladenbach stellt eine Fläche für eine Sammelstelle für Gasflaschen in der Ringstraße zur Verfügung, der Generalpächter der Fressgasse ist für die Lagerung der Gasflaschen gemäß der Richtlinie für Flüssiggas bei Veranstaltungen verantwortlich.
- Bei Schließung der Fressgasse und der damit verbundenen Umsetzung des Shut-Down-Konzeptes hat der Generalpächter oder ein von ihm bestimmter Dritter mit entsprechender Verantwortungsbefugnis anwesend zu sein und die Verpächterin zu unterstützen.
Anmeldungen und Genehmigungen :
- Betreiber von Ständen mit Speisen und Getränken haben ihren Betrieb gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes spätestens 4 Wochen vor Beginn des Kirschenmarktes bei der Stadt Gladenbach anzuzeigen.
- Erforderliche Genehmigungen und daraus resultierende Gebührenabgaben und Steuern sind von den Standbetreibern zu zahlen und nicht im Platzgeld enthalten.
Reinigung, Entsorgung, Strom, Wasser, Abwasser, Toiletten:
- Für die Entsorgung des anfallenden Mülls oder Abfalls im Bereich des Vergnügungsparkes und der Fressgasse wird durch die Veranstalterin ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. An den Gesamtentsorgungskosten beteiligt sich der Generalpächter mit 50%. Reinigungskosten, die nach Abbau der Fressgasse und des Vergnügungsparkes entstehen, sind vom Generalpächter zu tragen und können von diesem auf die Beschicker umgelegt werden.
- Im unteren Teil der Karl-Waldschmidt-Straße sowie gegenüber dem Eingang des Festzeltes sind Toilettenwagen aufzustellen und ausreichend zu beleuchten. Die Anzahl der Toiletten legt die Stadt Gladenbach fest. Sie bemisst derzeit 10 Damentoiletten, 8 Herrentoiletten und 8 Urinalbecken. Darüber hinaus ist auch auf die Barrierefreiheit zu achten, es ist jedoch mindestens ein WC für Schwerbehinderte vorzuhalten. Das Aufstellen von freistehenden Urinalen ist untersagt.
- Die Kosten hierfür und deren Betreuung sowie das Verbrauchsmaterial übernimmt der Generalpächter.
- Eine für die Festbesucher kostenfreie Nutzung der Toilettenräume ist zu gewährleisten.
- Die Anschlusskosten für Strom, Wasser und Abwasser auf dem Festplatz sowie der Fressgasse trägt der Generalpächter.
- Der Verbrauch wird über entsprechende Zähler ermittelt. Die Kosten sind vom Generalpächter zu tragen.
Haftungsausschluss:
- Eine Haftung, dass das Fest tatsächlich zu den angegebenen Zeitpunkten und an dem Standort (Karl-Waldschmidt-Straße/ Marktplatz und Teile der Ferdinand-Köhler-Straße sowie Ringstraße) stattfindet, wird nicht übernommen.
Spezielles:
- Vorlage eines Konzeptes
- An der Kreuzung „Karl-Waldschmidt-Straße“ und „Ringstraße“ ist ein Verkaufsstand für Kirschen an allen Festtagen zu dulden.
- Der Generalpächter gewährt der Veranstalterin Freifahrten für die Kirschenkönigin des Vorjahres sowie des aktuellen Jahres. Auch erhalten Kindergruppen, welche am Seniorennachmittag durch Auftritte mitwirken Freikarten.
- Der Generalpächter gewährt der Veranstalterin einen Nachlass (i. H. v. mind. 25%) auf Essensbons für die Einsatzkräfte am Kirschenmarkt, bei mindestens fünf verschiedenen Imbissbetrieben.
- Wünschenswert ist eine Kostenbeteiligung am Abschlussfeuerwerk.
Kündigung:
- Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird ausgeschlossen.
- Das Recht beider Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere ist die Veranstalterin berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen wenn
- der Betrieb des Generalpächters durch behördliche Verfügung geschlossen wird,
- der Generalpächter mit der Entrichtung des Platzgeldes oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist,
- der Generalpächter den aus diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen nicht nachkommt.
- Endet das Vertragsverhältnis durch fristlose Kündigung durch die Veranstalterin, so haftet der Generalpächter für den entstandenen Ausfall. Schadensersatzforderungen gegenüber der Veranstalterin sind wegen fristloser Kündigung ausgeschlossen.
Konventionalstrafe:
- Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages (außer in Fällen höherer Gewalt) hat der Pächter eine Konventionalstrafe in Höhe von 50.000,00 Euro zu zahlen.
- Zum Zwecke der Sicherung der Entgeltforderungen bzw. der Durchführung des Kirschenmarktes überlässt der Generalpächter der Stadt Gladenbach bis zum 01. Juni des jeweiligen Jahres eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft auf erste Anforderung unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit, Vorausklage in Höhe von 30.000,- €.
Bewerbungen als Generalpächter für den Gladenbacher Kirschenmarkt 2026, 2027 und 2028 müssen bis spätestens
Die Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung.
Bewerber, die ihr Gesuch verspätet einreichen, scheiden bei der Entscheidung über die Zulassung automatisch aus. Unvollständige Bewerbungen werden direkt ausgeschlossen. In den Bewerbungsunterlagen sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Vorlage eines Konzeptes. Gerne auch mit kreativen Verbesserungsvisionen.
- Angaben zur Höhe des Platzgeldes
- Wünschenswert ist eine Kostenbeteiligung am Abschlussfeuerwerk
Eine Haftung, dass das Fest tatsächlich zu dem angegebenen Zeitpunkt und an dem Standort (Karl-Waldschmidt-Straße/Marktplatz) stattfindet, wird nicht übernommen.
Im Rahmen des Gestaltungswillens behält sich die Veranstalterin Sonderregelungen vor.
Zu- und Absagen sowie Verträge ergehen in Schriftform. Mündliche Erklärungen sind nicht rechtsverbindlich und begründen keinerlei Ansprüche.