Hier finden Sie Informationen zu den von der Stadt Gladenbach entwickelten Baugebieten und notwendigen Veröffentlichungen, zu städtischen Immobilien und Maßnahmen des ÖPNV.
Über die Suchleiste am linken Seitenrand können Sie gezielt aktuell verfügbare Baugrundstücke und den Stand der Verfahren in den einzelnen Baugebieten abfragen. Ebenso finden Sie zum Verkauf stehende Immobilen und Mietangebote der Stadt. Für den öffentlichen Personennahverkehr stellen wir laufende Projekte und Konzepte zur Entwicklung vor.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte die Kollegen des jeweiligen Fachamtes.
Da die Stadt Gladenbach nicht über eigene Stadtwerke verfügt, wenden Sie sich bei Fragen bitte an die entsprechenden örtlichen Versorger:
Abwasserentsorgung, Oberflächenentwässerung, Entwässerungsgenehmigungen:
https://zma-mittelhessen.de/
Wasserversorgung, Hausanschlüsse etc.:
https://www.zmw.de/
Fragen zu Strom, Gas, Fernwärme:
https://pap.eam-netz.de
12.08.2024
Flurbereinigungsverfahren Weimar-B 255
16.11.2023
Margaretenhof:
19.10.2023
Lammerich:
aktualisiert 26.07.2023
Applergraben
2023
03.08.2023
Bebauungsplan "Bahnhofsgelände/WESO-Werksgelände", ST Gladenbach und Erdhausen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 den Bebauungsplan „Bahnhofsgelände/WESO-Werksgelände“, Stadtteile Gladenbach und Erdhausen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über das südliche Ende der Kernstadt von Gladenbach und den östlichen Rand des Stadtteiles Erdhausen. Er umfasst das Betriebsgelände der WESO-Aurorahütte GmbH, landwirtschaftliche Flächen östlich des Betriebsgeländes, einen Teilabschnitt der ehemaligen Gleistrasse der Bahnstrecke Niederwalgern-Herborn (Aar-Salzböde-Bahn) sowie das ehemalige Bahnhofsgelände dieser Bahnstrecke östlich der Firma WESO. Ein Teil der südlichen Talaue der Salzböde mit umgebenden landwirtschaftlichen Flächen sowie zwei externe Flächen südöstlich des ehem. Bahnhofs im Uferbereich des Bornsbaches und rund um das Grundstück Aurorahütte Nr. 3 gehören als Ausgleichsflächen ebenfalls dazu.
Der Bebauungsplan, die Begründung incl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Gladenbach, Fachbereich IV Bauverwaltung, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Gladenbach, den 03.08.2023
Peter Kremer
Bürgermeister
16.06.2023
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB -
Schadensmeldungen zum Glasfaserausbau in Gladenbach
Wie Sie sicherlich alle wissen finden aktuell in den Stadtteilen Gladenbach und Mornshausen Arbeiten zum flächendeckenden Glasfaserausbau statt.
Auftraggeber dieser Baumaßnahme ist jedoch nicht die Stadt Gladenbach, sondern die GlasfaserPlus GmbH, an der u.a. die Ihnen bekannte Deutsche Telekom beteiligt ist. Auftragnehmer ist die Fa. Kessler & Pfaff. Im Moment sind bis zu acht Kolonnen gleichzeitig in Gladenbach durch die Fa. Kessler & Pfaff beauftragt.
Von Seiten der Bauverwaltung können diese Arbeiten aus personellen Gründen nur stichprobenweise kontrolliert werden, eine Bauabnahme dieser Arbeiten erfolgt auch erst nach Abschluss aller Arbeiten in den betroffenen Stadtteilen.
Zu diesen Arbeiten gibt es aktuell gelegentliche Mängelmeldungen an die Stadt Gladenbach, die dann an die GlasfaserPlus bzw. an den Auftragnehmer Kessler & Pfaff weitergeleitet werden müssen.
Um die Mängelmeldungen zu kanalisieren und automatisch korrekt zu adressieren hat Kessler & Pfaff ein separates E-Mail-Postfach eingerichtet. Ein QR-Code hilft da bei der Erstellung der Email.
Da die GlasfaserPlus bemüht ist in kürzester Zeit möglichst vielen Bürgern einen Glasfaseranschluss zu ermöglichen, werden zunächst die Glasfaserleitungen verlegt und im zweiten Schritt alle Oberflächenarbeiten zur hoffentlich vollsten Zufriedenheit der Bürger und der Bauverwaltung durchgeführt. Im Moment gibt es noch einige Provisorien.
Wir danken um Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.
Ihre Stadtverwaltung Gladenbach
Peter Kremer
Bürgermeister
Bereitstellung von Daten für Kaufinteressierte an privaten Baugrundstücken
In den letzten Monaten sind vermehrt Bürger an die Verwaltung herangetreten, um Informationen über Baugrundstücke in privater Hand zu erhalten. Diese Daten dürfen im Rahmen des Datenschutzes von der Verwaltung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wir möchten daher allen Grundstückseigentümern, die eventuell an einem Verkauf von Baugrundstücken interessiert sind, anbieten, sich in eine Liste aufnehmen zu lassen. Die Daten dieser Liste werden seitens der Verwaltung dann bei Anfragen an Kaufinteressenten weitergegeben. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Daten wird seitens der Stadt Gladenbach nicht übernommen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist, dass Interessierte schriftlich die notwendigen Daten zum Grundstück und zur Kontaktaufnahme mitteilen. Eine eventuelle Weitergabe der Daten erfolgt nur, wenn die zugehörende Einverständniserklärung (s. unten) mitausgefüllt wird. Die Zusendung des Vordrucks erfolgt bitte an:
Magistrat der Stadt Gladenbach, Bauverwaltung, z. H. Frau Bläser,
Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach
Fachbereich IV
Bauverwaltung
Frau Bläser