Das sollten Sie wissen:
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr Personalausweispflicht. Ab dem 12. Lebensjahr ist die Beantragung eines Personalausweises möglich. Hierfür ist bei Kindern von 12 bis 16 Jahren die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Fertigstellung beträgt ca. 2-3 Wochen. Die Kosten werden bei Beantragung fällig. Bei Abholung des neuen Personalausweises ist der abgelaufene oder ungültige Personalausweis abzugeben. Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig und muss bei Abholung des neuen Personalausweises abgegeben werden. Die Gültigkeit beträgt bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
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Gebühren / Kosten:
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Fachbereich II - Ordnung und Sicherheit |