Zahlungen können auf einfachem Weg im Einzugsverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Stadtkasse die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für die Zahlungspflichtigen überwacht und die Forderungsbeträge rechtzeitig vom benannten Konto abbucht.
Der Lastschrifteinzug erfolgt bei Fälligkeit stets in der korrekten Betragshöhe. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) werden automatisch berücksichtigt.
Die erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Fachbereich I - Fachdienst (FD) Finanzen | Finanzangelegenheiten |