Die Abfuhr erfolgt nach Anforderung über die Sperrmüllkarte. Diese liegen bei der Stadtverwaltung und den örtlichen Banken aus.
Es ist auch möglich, die Abfuhr online direkt bei dem Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf anzumelden.
Zum Sperrmüll gehören:
Alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die regelmäßig im Haushalt anfallen und wegen ihrer Grösse nicht in die Restmülltonne passen, z.B. Möbelstücke wie Betten, Bettgestelle, Sprungrahmen, Matratzen, Schränke, Stühle, Tische, Regale und Polstermöbel.
Zum Sperrmüll gehören nicht:
(in Klammern Hinweis zu korrekter Entsorgung)
- in Säcke oder Kartons verpackte Abfälle (Restmülltonne oder Restmüllsäcke des MZV)
- Kartonagen und Papier (Papiertonne)
- Tapeten (Restmülltonne)
- Bauschutt, d. h. mineralische wiederverwertbare Abfälle wie Mauerwerk, Ziegel und Fliesen (Kleinmengen in Bauschuttcontainer)
- WC und Waschbecken aus Keramik (Bauschuttcontainer)
- Baustellenabfälle, d. h. sämtliche Teile, die von Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten herrühren, wie Balken, Türen, Fenster, Bretter, Fußbodenbeläge, Teppichböden u. ä. (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation, Siemensstr., Marburg-Wehrda, Tel.: 06421/ 82351, Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00-15:30 Uhr und Sa. 8:00-11:00 Uhr)
- Ast- und Heckenschnitt (kommunale Astschnittplätze oder Kompostierungsanlage)
- Autoreifen und andere Autoteile (private Entsorgung oder Müllumladestation)
Es werden nur haushaltsübliche Mengen bis 10 cbm pro Abfuhr entsorgt. Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen in eigener Verantwortung ordnungsgemäß entsorgt werden, z.B. über einen privaten Containerdienst oder über die Müllumladestation in Marburg Tel.: 06421/82351
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Fachbereich II - Ordnung und Sicherheit | Meldeangelegenheiten, Wahlen |