Jubiläen und Besuche des Magistrates
Bei welchen Jubiläen besucht der Magistrat denn normalerweise überhaupt - natürlich nur auf Wunsch der oder des Jubilars? Das werde ich immer wieder gefragt. Nun, dies sind Jubiläen zum:
- 80. Geburtstag
- 90. Geburtstag
- 95. Geburtstag
- 100. Geburtstag (danach jedes weitere Folgejahr)
sowie zur
- Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
- Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
Ob ein Besuch überhaupt gewünscht wird, das klären wir natürlich immer vorher mit den Jubilaren telefonisch oder schriftlich ab. Wir wollen uns ja nicht selbst einladen.
In der Regel, wenn es auch irgendwie geht, komme ich gerne selbst zu den Jubiläen. Ich bin allerdings auch terminlich sehr stark verpflichtet und oftmals auch fremdbestimmt in meinen Terminen, sodass ich mich auch schon mal vertreten lassen muss. Diese Vertretung übernimmt i.d.R. dann der 1. Stadtrat Armin Becker.
Aber vielleicht haben Sie auch einen besonderen Besuchswunsch, wer Sie aus dem Magistrat besuchen kommen und gratulieren soll? Es ist ja ein besonderer Tag für Sie und wir wollen gerne Ihre Besuchswünsche erfüllen, wenn es geht.
In manchen Stadtteilen besucht auch der Ortsvorsteher - manchmal zusammen mit dem Bürgermeister oder dem vertretenden Magistratsmitglied - den Jubilar.
Herzliche Grüße - und bleiben Sie gesund.
Peter Kremer
Ihr Bürgermeister