Nur bei Umzügen innerhalb des Landkreises, ansonsten ist die Zulassungsstelle beim Landkreis zuständig.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung,
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
ausländischer Pass mit Meldebescheinigung.
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Fachbereich II - Ordnung und Sicherheit |