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Stadt Gladenbach

 Karl-Waldschmidt-Str. 3
     35075 Gladenbach

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magistrat@gladenbach.de

Was erledige ich wo?

Fundbüro :  Fundbüro

Sie haben etwas verloren?
Vielleicht wurde es ja im Fundbüro abgegeben. Eine Nachfrage lohnt sich.
Der Verlierer einer Sache kann sowohl telefonisch, schriftlich oder auch durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen, ob seine verlorene Sache gefunden und abgegeben wurde.
Werden Fundsachen abgegeben, die Hinweise auf Sie als Eigentümer/in enthalten, melden wir uns natürlich auf schnellstem Wege bei Ihnen.
Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes ( Zeitpunkt bzw. Ort des Verlustes ). Der Verlierer soll einen Eigentumsnachweis an der verlorenen Sache vorlegen.
Für die Aufbewahrung einer Fundsache wird bei Herausgabe an den Verlierer eine Gebühr in Höhe von 3 v.H. des Wertes, jedoch mindestens 6,-- € berechnet. Dies ist in der "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministerium des Innern und für Sport" festgelegt .
Der Finder kann auch von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 € fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei von Hundert und bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Danach wird die Fundsache verwertet. (Herausgabe an der Finder, Versteigerung). Unbrauchbare Sachen werden nach dieser Frist entsorgt.

Sie haben etwas gefunden?
Die Fundsache, ab einem Wert von 5,-- € wird bei uns registriert. Sie geben an, ob Sie Finderlohn beanspruchen und ob Sie Eigenerwerb nach Ablauf der Frist von 6 Monaten geltend machen möchten. Es besteht die Möglichkeit, die Fundsache wieder zur Eigenverwahrung für 6 Monate mitzunehmen und aufzubewahren. Sie bekommen natürliche eine Bestätigung darüber, das Sie den Fund angezeigt haben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bestätigen wir Ihnen, dass die Fundsache nun Ihr Eigentum ist.
Alle Fundsachen, die nicht abgeholt oder wegen Unbrauchbarkeit entsorgt werden bzw. nicht ins Eigentum der Finderin / des Finders übergehen, werden versteigert.

Zuständige Mitarbeiter

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